Bank- und
Finanzierungsrecht



In diesem recht weit gefächerten Bereich beraten wir in einem Team von Anwälten mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So decken wir den Bereich des „klassischen“ Bankvertragsrechts ab, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von Kreditverträgen. Ferner beraten wir laufend Unternehmen, die in Spezialmärkten wie zum Beispiel dem Factoring oder dem Forfaitierungsrecht tätig sind.

Gleichzeitig bieten wir unseren Mandanten beratende Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Unternehmen im Hinblick auf klassische Finanzierungsformen aber in gleicher Weise auch im Hinblick auf alternative Finanzierungen, z.B. Mezzanine-Kapital oder Genussscheine, Beteiligung von Private Equity Gesellschaften, Börsengänge (IPO) etc. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Kredit- und Beteiligungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung  kapitalmarktrechtlicher Erfordernisse.

Unsere Beratung in den Einzelbereichen des Bank- und Finanzierungsrechts umfasst insbesondere:

  • Kreditvertragliche Angelegenheiten, insb. im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von Kreditverträgen;
  • Lösungen zur Kreditbesicherung sowie zur Verwertung von Kreditsicherheiten, speziell auch im Rahmen von InsolvenzverfahrenMezzanine
  • KapitalGenussscheineBeteiligung von Private Equity GesellschaftenBörsengänge (IPO)Going Private und andere Exit Strategien Kapitalerhöhungen