Bank- und Finanzierungsrecht 
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In diesem recht weit gefächerten Bereich beraten wir in einem Team von Anwälten mit
unterschiedlichen Schwerpunkten. So decken wir den Bereich des „klassischen“
Bankvertragsrechts ab, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von
Kreditverträgen. Ferner beraten wir laufend Unternehmen, die in Spezialmärkten wie zum
Beispiel dem Factoring oder dem Forfaitierungsrecht tätig sind.
Gleichzeitig bieten
wir unseren Mandanten beratende Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Unternehmen im
Hinblick auf klassische Finanzierungsformen aber in gleicher Weise auch im Hinblick auf
alternative Finanzierungen, z.B. Mezzanine-Kapital oder Genussscheine, Beteiligung von
Private Equity Gesellschaften, Börsengänge (IPO) etc. Wir beraten unsere Mandanten bei der
Gestaltung von Kredit- und Beteiligungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und
Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung kapitalmarktrechtlicher Erfordernisse.
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Unsere Beratung in den Einzelbereichen des Bank- und Finanzierungsrechts umfasst
insbesondere:
- Kreditvertragliche Angelegenheiten, insb. im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der
Beendigung von Kreditverträgen;
- Lösungen zur Kreditbesicherung sowie zur Verwertung von Kreditsicherheiten, speziell
auch im Rahmen von InsolvenzverfahrenMezzanine
- KapitalGenussscheineBeteiligung von Private Equity GesellschaftenBörsengänge (IPO)Going
Private und andere Exit Strategien Kapitalerhöhungen
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